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   BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86   

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https://dejure.org/1988,9064
BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86 (https://dejure.org/1988,9064)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1988 - VII R 24/86 (https://dejure.org/1988,9064)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1988 - VII R 24/86 (https://dejure.org/1988,9064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berichtigung der Zollfestsetzungen in der Form bestandskräftiger Zollbescheide - Anmeldung von Preisen entsprechend den Empfehlungen anstelle der niedrigeren Normalpreise in Spanien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Auch mag unter Berücksichtigung des ersten Ablehnungsbescheids des HZA unterstellt werden, daß die Zollstellen bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsache die Zollwerte niedriger festgestellt hätten (vgl. dazu BFH, Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, 499, BStBl II 1988, 180).

    § 173 AO 1977 ist keine Fehlerberichtigungsvorschrift; er hat nicht den Sinn, dem Steuerpflichtigen das Risiko eines Rechtsbehelfsverfahrens dadurch abzunehmen, daß es ihm gestattet wird, sich gegenüber der Finanzbehörde auf Tatsachen erst bei späterer Änderung der Rechtserkenntnis zu berufen (BFH in BFHE 151, 495, 500, BStBl II 1988, 180).

  • BFH, 25.02.1986 - VII R 14/83
    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 14/83, BFHE 146, 18, 22), müssen im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung die in § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 enthaltenen Tatbestandsmerkmale berücksichtigt werden.

    § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, die Vorschrift, von der bei der Aufhebung oder Änderung von Zoll- und Verbrauchsteuerbescheiden auszugehen ist (vorstehend Nr. 3), läßt Änderungen zugunsten des Steuerpflichtigen freilich auch dann zu, wenn die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht vorliegen (Senat in BFHE 146, 18, 22).

  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Er beruht auf einem richtigen Verständnis des Rechtsbegriffs groben Verschuldens - hier bezogen auf den von der Klägerin geltend gemachten Irrtum - und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze; er kann mithin revisionsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, 303, BStBl II 1988, 109).
  • BFH, 22.10.1974 - VII R 21/72
    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob schon aus zollrechtlichen Gründen nach erfolgter Abfertigung unter Zugrundelegung der angemeldeten Rechnungspreise eine Berufung auf solche "Normalpreise" ausgeschlossen war (zur Problematik Senat, Urteil vom 22. Oktober 1974 VII R 21/72, BFHE 114, 126, 131).
  • BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82

    Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Nach der Rechtsprechung verletzt der Steuerpflichtige die von ihm zu fordernde Sorgfaltspflicht sogar dann, wenn er es trotz Kenntnis der später eingetretenen Umstände unterläßt, diese noch vor Bestandskraft des Steuerbescheides zu seinen Gunsten geltend zu machen; diese Versäumnis beinhaltet ein grobes Verschulden, das es nicht mehr gerechtfertigt erscheinen läßt, die Bestandskraft nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu durchbrechen (BFH, Urteil vom 25. November 1983 VI R 8/82, BFHE 140, 18, 21, BStBl II 1984, 256).
  • BFH, 29.06.1984 - VI R 34/82

    Nachträgliche bekanntgewordene Tatsachen - Nachträgliche bekanntgewordene

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Zwar ist dem HZA die Tatsache niedrigerer Rechnungspreise der spanischen Lieferanten - diese Preise als zollwertrechtlich maßgebend unterstellt (vorstehend Nr. 1) - erst nachträglich, aufgrund der Feststellungen des Prüfers, bekanntgeworden (zur Maßgeblichkeit der Kenntnis der zuständigen Finanzbehörde Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 34/82, BFHE 141, 234, 236, BStBl II 1984, 694).
  • EuGH, 27.05.1982 - 113/81

    Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Die gemeinschaftsrechtliche Erstattungsregelung gilt jedoch nur für Fälle buchmäßiger Erfassung der Abgaben - insbesondere durch Zollbescheid - ab 1. Juli 1980, dem Inkrafttreten der Erstattungsverordnung (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 27. Mai 1982 Rs. 113/81, EuGHE 1982, 1957, 1965 - Absatz 14, 15 der Entscheidungsgründe -, auch in Verbindung mit dem die Nacherhebung betreffenden Urteil vom 12. November 1981 Rs. 212- 217/80, EuGHE 1981, 2735, 2752).
  • BFH, 27.07.1982 - VII R 30/80
    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Es ist in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Berichtigung bestandskräftiger Zollbescheide abgelehnt wird: Das gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige ein Rechtsbehelfsverfahren deshalb nicht angestrengt hat, weil er - wie es die Klägerin hier für sich in Anspruch nimmt - die Fehlerhaftigkeit des Steuerbescheids weder erkannte noch erkennen mußte (Senat, Urteil vom 27. Mai 1982 VII R 30/80, BFHE 136, 433, 435).
  • EuGH, 15.12.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Im übrigen kommt eine Erstattung nach Gemeinschaftsrecht nur in Irrtumsfällen in Betracht, nicht aber, wenn etwa bei der Zollbehandlung bewußt Falschangaben über (höhere) Preise gemacht wurden, die die genehmigungsgebundene Abfertigung zum freien Verkehr ermöglichen sollten (EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 Rs. 328/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 482).
  • BFH, 30.10.1984 - VII R 56/84
    Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VII R 24/86
    Ein solches Erstattungsbegehren ist zwar auch zulässig, wenn der Zollbescheid bereits bestandskräftig geworden ist (Senat, Urteil vom 30. Oktober 1984 VII R 56/84, BFHE 142, 212, 214).
  • FG Hamburg, 22.11.1985 - IV 138/83
  • BFH, 31.03.1981 - VII R 1/79

    Verbrauchssteuerbescheid - Änderung - Ablehnung

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

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